Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines

  • Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften.
  • Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen.
  • Nebenabreden und nachträgliche Änderungen sind für uns nur nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
  • Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird widersprochen.
  • Aufträge an uns, Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Telefonisch oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn Versendung oder Aushändigung der Ware und Rechnung erfolgt.
  • Wir beliefern ausschließlich Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Private Endverbraucher beliefern wir grundsätzlich nicht.
  • Unsere Produkte sind ausschließlich für den professionellen Einsatz bestimmt und entsprechen grundsätzlich nicht den Anforderungen, die gegenüber privaten Endverbrauchern zu beachten sind.

2. Angebot und Vertragsabschluss

  • Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Liefer- oder sonstiger Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Kundenbestellung oder den sonstigen Auftrag schriftlich bestätigt oder die Ware ausgeliefert haben
  • Änderungen des Herstellungsverfahrens sowie der Produktzusammensetzung, soweit dadurch Art und Qualität des Produkts nicht nachhaltig verändert werden, behalten wir uns vor.
  • Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, kennzeichnen von uns in Katalogen, Broschüren und sonstigen Veröffentlichungen publizierte Angaben in Text- oder Bildform (z.B. Beschreibungen, Abbildungen oder Zeichnungen) die Beschaffenheit der von uns gelieferten Waren und ihre Verwendungsmöglichkeiten abschließend. Es handelt sich insoweit um branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sonstige Herstellerangaben sind nicht verbindlich.

3. Preise, Preislisten

  • Für die Berechnung sind die am Tage der Lieferung geltenden Preise maßgebend, soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein Festpreis vereinbart worden ist.
  • Sämtliche Preise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Vertragspartner in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat und gelten ab unserem Produktionsstandort ohne Verpackung. Sofern keine anderen Angaben gemacht werden, beziehen sich Preisangaben auf Euro (€).
  • Zukünftige Preisanpassungen behalten wir uns vor.
  • Etwa bewilligte Rabatte entfallen bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners oder Ablehnung der Eröffnung mangels Masse.

4. Zahlung

  • Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
  • Unsere Rechnungen versenden wir im PDF-Format per E-Mail.
  • Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  • Der Besteller gerät in Zahlungsverzug mit Empfang der ersten Mahnung oder ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung gemäß § 286 Abs.3 BGB. Im Falle des Verzuges stehen uns – vorbehaltlich des Nachweises eines weitergehenden Verzugsschadens – Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu.
  • Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Bestellers ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Gegenforderungen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

5. Lieferung

  • Die Lieferung unserer Produkte erfolgt unfrei.
  • Unsere Lieferverpflichtung besteht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch uns verschuldet.
  • Bezüglich der für unsere Liefergegenstände angegebenen Maße behalten wir uns die handelsüblichen Abweichungen vor, es sei denn, wir hätten die Einhaltung der Maße ausdrücklich zugesichert.
  • Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
  • Verzögert sich die Versendung der bestellten Liefergegenstände aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
  • Die zuverlässige Versendung der bestellten Ware wird durch von uns beauftrage Frachtführer sichergestellt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es im Streitfall dem Besteller obliegt, den Nichtzugang einer Lieferung zu beweisen.
  • Die Rücknahme bestellter und ordnungsgemäß gelieferter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.

6. Lieferfrist

  • Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Vormaterial, und zwar gleichgültig, ob diese Hindernisse bei uns oder bei unserem Zulieferanten eintreten. Derartige Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn wir bereits im Verzug sind. Treten sie ein, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

7. Eigentumsvorbehalt

  • Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller, sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen, erfüllt sind.
  • Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung weiterveräußert oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterveräußert oder wird sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.
  • Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.
  • Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller gemäß § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes unserer Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Besteller wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für uns verwahren.
  • Wir verpflichten uns, auf Anforderung die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
  • Nehmen wir Wechsel als Zahlungsmittel entgegen, so besteht unser Eigentumsvorbehalt so lange fort, bis feststeht, dass wir aus diesem Wechsel nicht mehr in Anspruch genommen werden können.

8. Beanstandungen

  • Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und spezifiziert gerügt werden.

9. Gewährleistung

  • Wir haften nicht für unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung der Produkte.
  • Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferten Waren – auch wenn zuvor Muster oder Proben übersandt worden waren – unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 3 Arbeitstagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, oder wenn der Mangel bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar war, binnen 3 Arbeitstagen nach seiner Entdeckung schriftlich, per Telefax oder E-Mail eingegangen ist. Dies gilt auch für Mehrlieferungen. Wird eine Mehrlieferung nicht innerhalb von 3 Tagen ab Eingang der Ware am Bestimmungsort gerügt, gilt diese als genehmigt.
  • Unsere Außendienstmitarbeiter sind zu Entgegennahme von Mängel- und Mengenrügen nicht berechtig.
  • Nimmt ein Vertragspartner eine mangelhafte Ware an, obwohl er den Mangel erkennt, so stehen ihm die Ansprüche und Rechte bei Mängeln nur zu, wenn er sich diese wegen des Mangels bei Annahme vorbehält.
  • Die Abtretung von Ansprüchen des Vertragspartners wegen Mängeln an Dritte ist ausgeschlossen. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Vertragspartners nur in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten Mängeln stehen.
  • Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

10. Ausschluss von Schadenersatzansprüchen

  • Für Schäden, die infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen oder Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten – insbesondere Anleitung zur Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes -, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
  • bei Vorsatz
  • bei grober Fahrlässigkeit unserer Organe oder unserer leitenden Angestellten
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
  • bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
  • bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen – oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
  • Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall aber begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  • Wir übernehmen keine Haftung, wenn der Besteller unsere für den professionellen Einsatz bestimmten Produkte privaten Endverbrauchern zugänglich macht.

11. Beschaffenheitsmerkmale

  • Die in Prospekten, Katalogen, Anzeigen und Preislisten oder in den zu einem Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Muster, Prospekte, technischen Angaben und Kataloge und sonstige technische Daten, Verwendungsempfehlungen sind unverbindlich, sie befreien den Besteller nicht von der Prüfung der Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke, Verfahren und Einsatzfälle. Sie werden erst Vertragsbestandteil, wenn und soweit sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt sind.
  • Beschaffenheitsgarantien sind nur diejenigen, die in der Auftragsbestätigung als solche ausdrücklich bezeichnet sind.
  • Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Bestellers.
  • An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

12. Datenschutz

  • Soweit wir personenbezogene Daten von natürlichen Personen des Vertragspartners im Rahmen der Zusammenarbeit verarbeiten, sind wir Verantwortlicher im Sinne des Art.4 Ziff. 8 DSGVO und verarbeiten diese personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lt. f DSGVO, unser berechtigtes Interesse ist die Durchführung des Vertrages mit dem Vertragspartner, bzw. soweit der Vertragspartner selbst eine natürliche Person ist, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. B DSGVO.
  • Diese Verarbeitung ist vertraglich notwendig, ansonsten könnten bestimmte Abwicklungsschritte nicht durchgeführt und der Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt werden. Wir werden die Daten nur an solche Empfänger weitergeben, die uns notwendigerweise bei der Vertragsbegründung und -durchführung unterstützen, insbesondere Dienstleister im IT/IK Bereich und Logistikunternehmen.
  • Die personenbezogenen Daten werden von uns nur solange gespeichert, wie es für die Vertragsbegründung und -durchführung erforderlich ist und diese aufgrund von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert werden müssen oder diese aus anderen rechtlichen Gründen, insbesondere zur Rechtsverteidigung aufbewahrt werden dürfen.
  • Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich und sichert zu, dass die uns bereitgestellten personenbezogenen Daten durch uns für die hier geschilderten Zwecke verarbeitet werden dürfen. Er wird die hier dargestellten Informationen den Betroffenen in datenschutzkonformer Weise zur Verfügung stellen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort ist Münster / Westfalen.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus unserer Rechtsbeziehung zum Besteller ist Münster / Westfalen. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
  3. Es gilt deutsches Recht

Stand: Juni 2021